Die Erstattung der Therapiestunden hängt von den individuellen Versicherungsmodalitäten (Tarifen) ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenversicherung.
Abrechnungsgrundlage ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Selbstzahler:
Wenn Sie die Therapiestunden selbst bezahlen, sind keine Anträge an Ihren Krankenversicherungsträger nötig; auch werden keine krankheitsbezogenen Daten an diesen übermittelt. Abrechnungsgrundlage ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Gesetzlich Versicherte:
Da ich privatärztlich tätig bin, kann ich nicht über die GKV abrechnen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse bezüglich eines Antrages auf Kostenerstattung.